Überblick

Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen

Mann unterzeichnet Vertrag mit Geldstapel daneben

Hier finden Sie aktuelle Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen.

Desweiteren informieren wir Sie gemäß § 30 UVgO, sobald unser Ministerium Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 25.000,00 € (netto) im Wege einer Verhandlungsvergabe oder Beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben hat.

Vergebene Aufträge / Abgeschlossene Vergaben

Förderaufrufe zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Förderaufruf „Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“

Der „Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) ist ein neuer EU-Fonds, der für die Förderperiode 2014-2020 ins Lebens gerufen wurde und das übergeordnete Ziel verfolgt, gemäß der Strategie „Europa 2020“ Armut zu bekämpfen.

Förderaufruf 2024 „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Förderung der lokalen Beratungsstellen gegen Diskriminierung für den Ausbau der Sensibilisierungsarbeit“

Das Land hat die Aufgabe, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu ergreifen. Dies geschieht insbesondere durch Sensibilisierung der Bevölkerung für diese Themen und die Förderung der Arbeit von lokalen Vernetzungsstellen und Antidiskriminierungsnetzwerken.

Wer wird gefördert::

  • Als Zuwendungsempfänger kommen Träger (z.B. Verbände, Vereine, andere rechtsfähige Träger) in Betracht, die bereits eine Förderung auf Grundlage der Förderaufrufe „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Beratungsstellen gegen Diskriminierung und Beratungssatelliten (Anschlussbewilligung)“ vom 21.09.2022 bzw. vom 23.06.2023 erhalten,
  • entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen,
  • eine gesichert ordnungsgemäße Geschäftsführung haben,
  • im Rahmen des Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beachten und
  • die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten.

Der Änderungsantrag muss dem Regierungspräsidium Stuttgart bis zum 27.05.2024 vorliegen.

Förderaufruf 2024 „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Förderung der lokalen Beratungsstellen gegen Diskriminierung für den Ausbau der Sensibilisierungsarbeit“

Förderaufruf 2024 "Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen"

Gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Förderung von ehrenamtlichen Behördenlotsinnen und -lotsen für Menschen mit Migrationsgeschichte 
  • Maßnahmen, die den Zugang zu bestehenden Angeboten kultursensibel gestalten
  • Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Partizipation von älteren Menschen mit Zuwanderungserfahrung
  • Maßnahmen, die Begegnung und Austausch in einer vielfältigen Gesellschaft verbessern

Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung.

Die Förderung kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen. Die Maßnahme soll im Jahr 2024 beginnen und muss spätestens am 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.

Anträge müssen dem Regierungspräsidium Stuttgart bis zum 22. Mai 2024 vorliegen.

Förderaufruf 2024 "Integration vor Ort - Stärkung kommunaler Strukturen" (PDF)

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2024

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
  • Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen. 
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Anträge können bis spätestens 31. Oktober 2024 gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der  Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ (PDF)

Antragsformular - ausfüllbar (PDF)

Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“ im Jahr 2024

  • Gefördert werden stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg sowie teilstationäre Hospize.
  • Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die investive Maßnahme wird mit maximal 10.000 Euro für jeden neu entstehenden Hospizplatz gefördert. 
  • Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt. 

Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“  (PDF)

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ im Jahr 2024

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert werden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten nach § 39a SGB V als Fachkraft  beschäftigt werden sollen.
  • Förderfähig sind diverse Kurse zu Palliative Care (Details im Förderaufruf).
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Anträge sind per E-Mail oder Post bis zum 31. Oktober 2024 einzureichen.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ (PDF)

Antragsformular - ausfüllbar (PDF)

Förderprogramm „Beteiligungstaler“

  • Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
  • Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
  • Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
  • Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.

Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“

  • Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
  • Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
  • Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
  • Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
  • Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt digital.

Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm

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